Kosten Kampfgericht neu

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Kosten für Kampfgericht ab 2011

Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 10.09.2010 beschlossen, die Kosten für die Kampfgerichte neu festzusetzen.

Ab dem 01.01.2011 gelten folgende Sätze:

Pro Kampfrichter sind 10,00 € Spesen sowie 10,00 € Kleidergeld vom Veranstalter zu zahlen. Darüber hinaus sind die Fahrtkosten zu erstatten, wobei darauf zu achten ist, dass Fahrgemeinschaften gebildet werden. Aufgrund der Vielzahl neu ausgebildeter Kampfrichter können die Fahrtkosten gering gehalten werden. Die Einteilung des Kampfgerichtes nimmt der Kampfrichterobmann vor.

Für die Besetzung der Positionen Ringssprecher, Protokollführer, Zeitnehmer und Ringarzt hat der Veranstalter zu sorgen.

Der Vorstand des HABV


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